Die Antwort im Detail
Eine USV kann ein wichtiger Teil der Versorgung sein, ersetzt aber keine projektspezifische Normenprüfung, Sicherheitsplanung, Herstellerfreigabe oder Abnahme. Je nach System können besondere Anforderungen an Überbrückungszeit, Leitungsanlagen, Brandverhalten, Überwachung, Redundanz oder dokumentierte Prüfungen gelten.
Deshalb darf aus der allgemeinen Eignung einer USV für Gebäude- oder Sicherheitstechnik nicht automatisch auf die Zulässigkeit für jede konkrete Anlage geschlossen werden. Schutzziel, anwendbare Regeln und Verantwortlichkeiten müssen vom Fachplaner beziehungsweise Errichter festgelegt werden.
ERREPI liefert die technische USV-Auslegung, Batterie, Schnittstellen und Serviceplanung auf Basis dieser Vorgaben. Die Freigabe des Gesamtsystems bleibt Teil des jeweiligen Projekts.
Mehr zum Thema: Gebäude- und Sicherheitstechnik.