Die Antwort im Detail
Nein. Die allgemeine Leistungsangabe eines Geräts reicht für eine Freigabe nicht aus. Hersteller können Anforderungen an Netzqualität, Ableitströme, Schutzmaßnahmen, Potentialausgleich, Ausgangskurvenform, Umschaltverhalten oder zulässige externe Stromversorgungen vorgeben. Auch der vorgesehene medizinische beziehungsweise diagnostische Einsatz und die Rauminstallation spielen eine Rolle.
Eine USV für Praxis-IT oder ein Laborgerät ist deshalb nicht automatisch für jedes Medizinprodukt geeignet. Vor dem Anschluss sollten Gerätehersteller, verantwortliche Fachplanung und gegebenenfalls Betreiberanforderungen geprüft werden. Die USV-Auslegung ersetzt keine medizinprodukte-, elektro- oder sicherheitstechnische Freigabe.
ERREPI kann Leistung, Laufzeit und USV-Eigenschaften anhand des konkreten Geräts auslegen. Die Zulässigkeit im Gesamtsystem muss jedoch aus den Herstellerangaben und der verantwortlichen Planung hervorgehen.
Mehr zum Thema: Praxis und Labor.