Die Antwort im Detail
Ja, wenn Leistungsaufnahme und Lastverhalten zur USV passen. Ein typischer Bondrucker ist anders zu bewerten als ein Laserdrucker, Kopierer, Heizgerät oder eine andere leistungsstarke Nebenlast. Gerade Geräte mit Heizung, Motor oder hohen Einschaltspitzen dürfen nicht ungeprüft an eine kleine Kassen-USV angeschlossen werden.
Für die Filiale sollte deshalb eine verbindliche Liste der erlaubten Verbraucher erstellt werden. Freie USV-Steckdosen verleiten sonst dazu, später Kaffeemaschine, Reinigungsgerät oder zusätzliche Technik anzuschließen und damit Last sowie Laufzeit unbemerkt zu verändern.
ERREPI prüft Kasse und vorgesehene Peripherie anhand von Gerätedaten oder Messung. Die freigegebenen Anschlüsse können anschließend eindeutig gekennzeichnet werden.
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